gartentiger
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Hi,
bisher musste der Phosphatgehalt in Trinkwasseranalysen nach der Trinkwasserverordnung 2001 angegeben werden, der Grenzwert lag bei 6,7 mg/l.
Die Angabe des Phosphatwertes wurde bei einer Novellierung herausgenommen und ist somit in den Analysen nicht mehr nachweispflichtig. Wenn in einer Analyse P trotzdem angegeben ist und als Wert n.n. steht, bedeutet dies nicht, dass es das mathematische nicht nachweisbar ist. Eher ist die Abkürzung für nicht nachweispflichtig zu verstehen und somit kann der Phosphatgehalt im Trinkwasser deutlich höher als vermutet ausfallen.
Zusätzlich wurde der alte Grenzwert von 6,7 mg/l aufgehoben und einige Wasserversorger geben vermehrt Phosphat als Korrosionsschutz von Kupferleitungen hinzu.
Es macht also Sinn, bei Verwendung von Leitungswasser als Wechselwasser den Phosphatgehalt zu testen :wink:
lg Chris
bisher musste der Phosphatgehalt in Trinkwasseranalysen nach der Trinkwasserverordnung 2001 angegeben werden, der Grenzwert lag bei 6,7 mg/l.
Die Angabe des Phosphatwertes wurde bei einer Novellierung herausgenommen und ist somit in den Analysen nicht mehr nachweispflichtig. Wenn in einer Analyse P trotzdem angegeben ist und als Wert n.n. steht, bedeutet dies nicht, dass es das mathematische nicht nachweisbar ist. Eher ist die Abkürzung für nicht nachweispflichtig zu verstehen und somit kann der Phosphatgehalt im Trinkwasser deutlich höher als vermutet ausfallen.
Zusätzlich wurde der alte Grenzwert von 6,7 mg/l aufgehoben und einige Wasserversorger geben vermehrt Phosphat als Korrosionsschutz von Kupferleitungen hinzu.
Es macht also Sinn, bei Verwendung von Leitungswasser als Wechselwasser den Phosphatgehalt zu testen :wink:
lg Chris