Woher nehmen, wenn nicht stehlen: KNO3

Flax

New Member
Nabend in die Runde :)

Nachdem ich mich mittlerweile sehr viel Eingelesen habe, möchte ich mir mein "Zauberwasser auch selber mischen...

Als Nitrat(-Kalium)- Dünger möchte ich gerne KNO3 verwenden.
Nun nehmen die Schwierigkeiten Ihre fahrt auf ..... , das bekommt man ja als Privatperson (trotz erklärung und so weter) gar nicht..... hat da jemand evtl. einen Tip (gerne per PN)

Das Kaliumhydrogenphosphat kann ich ja wenigstens bei Tobi bestellen. Damit hätte ich zumindest schonmal den Phosphat dünger.

Als Eisen Dünger würde ich auf das Fertilon 13% gehen.
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Ich muß mein "Düngekonzept" eh umstellen, da ich:

Ceratopteris thalictroides (ca. 16 Einzelnpflanzen)
Hygrophila polysperma 'Sunset' ('Rosanervig') , diese zeigt ein sehr tollen wuchs, leider nur in der Waagerechten :pfeifen:
Nymphaea lotus 'rot' (scheint auch Nährstoffe zu "fressen")
2 Microsorum pteropus 'Trident'
Glossostigma elatinoides
Hemianthus glomeratus

im Becken habe und das eine richtig Nährstoffverfressene-Bande ist ... hatte am Mittwoch (31.01.18) gerade mal noch 0,025 mg/l Phosphat im Becken. Obwohl täglich gedüngt wird.

Zur zeit Dünge ich:
2 ml/Tag AR Nitrat
2 ml/Tag AR Phosphat
1ml/Tag AR Eisen

Mein Soil scheint auch sehr Phosphat hungrig zu sein : Glassgarten Enviroment Soil.

ich werde sehr wahrscheinlich ein Teil via Stossdüngung beim WW dazu geben und dann über eine Tägliche Nachdüngung versuchen die Werte zu halten.

Das ich etwas bei
20mg/l Nitrat (z.Z. 5mg)
0,5 - 1mg/l Phosphat (0,025 mg/l)
0,05 - 0,1 mg Eisen (z.Z. 0,05 mg/l)

wenn jamend verbesserungvorschläge hat oder sonstige Ideen^^ ... gerade in Bezug auf KNO3 (gerne via PN) ... lasst Euch aus :)

lieben Dank für eure Zeit und Mühe!

Gruß
Wendelin
 

Thumper

Moderator
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Moin,

mir fällt da spontan nur The Nutrient Company ein. Wie genau die Rechtslage ist, kann ich dir allerdings nicht sagen. Versand dauerte bei mir 4 Werktage.
 

Biotoecus

Active Member
Moin,

Kaliumnitrat in definierter wässriger Lösung ist überall zu bestellen.

IOch selbst brauche nur in die Apotheke gehen und kann täglich KNO3 Pulver kaufen.
Da hält mich niemand von ab und niemand verbietet es mir!

Was dieses Geschisse um X-Nitrate angeht kann ich nicht nachvollziehen.

Gruß Martin
 

Flax

New Member
@Thumper : Vielen Dank! Das ist Top.

@Martin:
Die Wässerigen Lösung (15% auf 1 L) habe ich auch bei Ih-Bäi gesehen.

Ich find es auch afig, war bei uns in der Apo und hab ganz freundlich gefragt, hab denen auch erläutert warum, wieso weshalb. .. wenn die halt keinen Umsatz machen möchten, weil denen der after auf Eis geht nicht mein Problem. KNO3 ist ein Teil vom Schwarzpulver und was Schwarzpulver ist brauch ich wohl eher weniger zu erläutern.

Wie gesagt ich find das getue und gehabe einfach nur lachhaft ... und nebenbei .. in der Apo hätte ich wahrscheinlich wieder so lachhafte Preise gehört das ich eh gesgat hätte ... behaltet es.
 

Thumper

Moderator
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Hallo Wendelin,

KNO3 unterliegt der ChemVerbotsV, daher darf es in Deutschland nicht an Privatpersonen abgegeben werden. Ob du Apotheke will oder nicht hat damit nichts zu tun.
 

Flax

New Member
Hallo Bene,
Dank für diesen Hinweis.
KNO3 = E252 ... wird in der Lebenmittelindustrie eingesetzt, in der Landwirtschaft als Dünger (wie auch bei Tobi als Dünger AR Nitrat). Ich habe bei Wiki nachgesehen, hier habe ich keinerlei Hinweise gefunden die den Verkauf an Privatpersonen untersagen.

Bene, ich möchte nicht Klugscheissen aber schau bitte mal in der chemverbotsv genau nach.
chemverbotsv Anlage 2, Eintrag 2. Spalte 1-3 und anschliessend im §8 Absatz 3ff.
Ich selber kann einen Nachweise nach ADR1.3 erbringen (Gefahrstoffe).

Somit ist es nicht Verboten KNO3 zu verkaufen, es ist den Apotheken oder anderen Händlern nur zuviel Aufwand den man hier für Privatpersonen betreiben muß ;-)

Und deine Becken Sehen nett aus, so mal nebenher gefragt .... welche erfahrungen hast du den mit dem Oxidator in deinem Becken?

Gruß
Wendelin
 

Biotoecus

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Moin,

Thumper":9cc0wb8l schrieb:
Hallo Wendelin,

KNO3 unterliegt der ChemVerbotsV, daher darf es in Deutschland nicht an Privatpersonen abgegeben werden. Ob du Apotheke will oder nicht hat damit nichts zu tun.

Das ist ja so nicht richtig wie man direkt in der ChemVerbotsV Anlage 2 nachlesen kann.

Gruß Martin
 

Thumper

Moderator
Teammitglied
Moin,

Biotoecus":1zydqb82 schrieb:
Das ist ja so nicht richtig wie man direkt in der ChemVerbotsV Anlage 2 nachlesen kann.
Stimmt, eine Apotheke dürfte es, wenn ich folgendes erfülle:
1. Grundanforderungen zur Durchführung der Abgaben nach § 8 Absatz 1, 3 und 4
§ 8 Grundanforderungen zur Durchführung der Abgabe
(1) Die Abgabe von Stoffen oder Gemischen, für die in Anlage 2 auf diese Vorschrift verwiesen wird, darf nur von einer im Betrieb beschäftigten Person durchgeführt werden, die die Anforderungen nach § 6 Absatz 2 erfüllt.

(3) Die Abgabe darf nur durchgeführt werden, wenn
1. der abgebenden Person bekannt ist oder sie sich vom Erwerber hat bestätigen oder durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachweisen lassen, dass dieser die Stoffe oder Gemische in erlaubter Weise verwenden oder weiterveräußern will und die rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt, und keine Anhaltspunkte für eine unerlaubte Verwendung oder Weiterveräußerung vorliegen,
2. die abgebende Person den Erwerber unterrichtet hat über
a) die mit dem Verwenden des Stoffes oder des Gemisches verbundenen Gefahren,
b) die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und für den Fall des unvorhergesehenen Verschüttens oder Freisetzens sowie
c) die ordnungsgemäße Entsorgung und
3. im Fall der Abgabe an eine natürliche Person diese mindestens 18 Jahre alt ist.

Identitätsfeststellung und Dokumentation nach § 9 Absatz 1 bis 3
§ 9 Identitätsfeststellung und Dokumentation
(1) Über die Abgabe von Stoffen und Gemischen, für die in Anlage 2 auf diese Vorschrift verwiesen wird, ist ein Abgabebuch zu führen. Das Abgabebuch kann auch in elektronischer Form geführt werden.
(2) Die abgebende Person hat bei der Abgabe
1. die Identität des Erwerbers, im Falle der Entgegennahme durch eine Empfangsperson die Identität der Empfangsperson und das Vorhandensein der Auftragsbestätigung, aus der der Verwendungszweck und die Identität des Erwerbers hervorgehen, festzustellen,
2. in dem Abgabebuch für jede Abgabe zu dokumentieren:
a) die Art und Menge der abgegebenen Stoffe oder Gemische,
b) das Datum der Abgabe,
c) den Verwendungszweck,
d) den Namen der abgebenden Person,
e) den Namen und die Anschrift des Erwerbers,
f) im Fall der Entgegennahme durch eine Empfangsperson zusätzlich den Namen und die Anschrift der Empfangsperson und
g) im Fall der Abgabe an öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten zusätzlich die Angabe, ob die Abgabe zu Forschungs-, Analyse- oder Lehrzwecken erfolgt, und
3. dafür zu sorgen, dass der Erwerber oder die Empfangsperson den Empfang des Stoffes oder Gemisches im Abgabebuch oder auf einem gesonderten Empfangsschein durch Unterschrift oder durch eine handschriftliche elektronische Unterschrift bestätigt.
(3) Das Abgabebuch und die Empfangsscheine sind vom Betriebsinhaber mindestens fünf Jahre nach der letzten Eintragung aufzubewahren.

und es natürlich nicht auf dem Versandweg bekomme sondern persönlich in der Apotheke abhole.


Aber seien wir mal ehrlich, welche Apotheke weiß genau, wie das alles geregelt ist und hat entsprechend alle Vorkehrungen für einen gesetzlich erlaubten Verkauf getroffen?
Das Risiko, dass hierbei etwas übersehen wird und sich die Apotheke strafbar macht ist einfach unverhältnismäßig größer als der Umsatz beim Verkauf einiger Kilo KNO3.
Ich hätte wohl besser geschrieben, dass sich keine Apotheke die Mühe macht, dies alles zu dokumentieren und nachzuhalten - anstatt, dass die abgabe an Privatpersonen verboten ist.
 

Flax

New Member
hey Bene,

ich hatte die Antwort ja eigentlich schon geliefert ;)

Es ist für Apotheken bzw für die Online Händler ein zu großer Aufwand.
Deshlab sagen die einfach :"Dürfen wir nicht". .. und somit passt das :)
 

Biotoecus

Active Member
Moin,

was verstehst Du an abgebender oder erwerbender Person nicht?

Die ChemVerbotsV verbietet nicht die Abgabe an Privatpersonen wie Du oben vermutet hast!

Beste Grüße
Martin
 

Flax

New Member
hey martin,

hat Bene in seinem letzten Satz doch auch selber geschrieben, das seine Pauschal Aussage der "Nichtabgabe an Privatpersonen" nicht richtig war.

Wie sagt der Lateiner :Erare Humanum Est (Irren ist menschlich)

lg
Wendelin
 

Biotoecus

Active Member
Überlassen wir das Irren den Pferden, die haben den größeren Kopf.......
 

Wuestenrose

Well-Known Member
'N Abend...

Flax":2dn0ulof schrieb:
Als Nitrat(-Kalium)- Dünger möchte ich gerne KNO3 verwenden.
Warum? Kaliumnitrat geht vielleicht als Kaliumdüger durch, als Nitratdünger ist es viel zu kaliumlastig.


Grüße
Robert
 

Kalle

Active Member
Hi,
als Nitratdünger ist es viel zu kaliumlastig
Richtig, aber als K und N Dünger sehr praktisch, bischen N muss man noch anderweitig drauf geben (mache ich mit Magnesiumnitrat). Einfach eine 20% KNO3 Lösung in der Apo kaufen und gut ist.
Ich nehme 720 ml KNO3 Lösung 20% + 280 ml dest. Wasser (oder 1l KNO3 20% + 390ml dest. Wasser) und bekomme mit 1 ml Lösung auf 100l Wasser rechnerisch NO3 = 1 mg/l und K = 0,633 mg/l (ich hoffe, es stimmt).

Weils um Nitratdüngung geht: Zusätzlich nehme ich Magnesiumnitrat MG(NO3)2 (um mein Ca Mg Verhältnis zu verbessern) und zwar 108 g/ auf 900ml dest. Wasser (damit es in in 1l Flaschen passt), ergibt bei 1ml/100l = 1mg NO3 + 0,18mg Mg .

VG Kalle
 

Wuestenrose

Well-Known Member
Morgen…

Kalle":1l20acep schrieb:
Richtig, aber als K und N Dünger sehr praktisch, bischen N muss man noch anderweitig drauf geben (mache ich mit Magnesiumnitrat). Einfach eine 20% KNO3 Lösung in der Apo kaufen und gut ist.
Da stimme ich Dir zu. Als Kaliumdünger ist Kaliumnitrat echt elegant.


Grüße
Robert
 

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