Hallo,
ich bin kein Rechtsexperte, jeddoch kann niemand bei FALSCHLieferung die gesetzliche Reklamationspflicht umgehen (14Tage).
Ich würde mich noch einmal mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und es nett probieren. Wenn das keinen Erfolg bringt Ebay informieren und dem Verkäufer die...