Re: Artikel 13 EU-Urheberrechtsreform - Bald kein Forum mehr
Moin,
da man länger nichts mehr in den Medien von dem Thema hört, hier der letzte Stand.
Die Urheberrechtsrichtlinie ist am 6. Juni 2019 in Kraft getreten und bis zum 7. Juni 2021 in deutsches Recht umzusetzen. Nun haben die EU-Staaten also noch knapp zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Die Bundesregierung verfolgt dabei mit einer ergänzenden Protokollerklärung den Plan, Artikel 13 (jetzt Artikel 17) – soweit möglich – ohne das Instrument der Upload-Filter durchzusetzen. Zur Frage, wie genau das in der Praxis und im Einklang mit dem Europarecht gelingen soll, holte sich die Regierung zunächst einmal die Meinung der anderen ein.
Anmerkung: So eine Protokollerklärung ist rechtens nicht tragbar und nur als Notiz anzusehen.
Quelle:
wbs-law.de
WBS hat auch eine Stellungsnahme im Rahmen der Meinungseinholung eingereicht, in dem sie folgende Idee einbringen:
Wie die Bundesregierung angekündigt hat, ist es aus Gründen der Rechtssicherheit ebenfalls wichtig, enumerativ – aber nicht abschließend –
aufzuzählen, welche Art von Diensten nicht unter die neuen
Haftungsregelungen fallen sollen. Neben den in der Richtlinie aufgezählten
Diensten sollte dies auch Foren und andere themenspezifische Diensteanbieter
betreffen, die keine signifikante Rollte am Markt spielen.
Quelle:
Stellungsnahme WBS
Andere Ideen die er einbringt sind unter anderem eine "zentrale, EU-weite öffentliche Plattform sowie die kostenlose bzw. kostengünstige Zuverfügungstellung entsprechender Software".
Ich bin auf jedenfall gespannt wie es in dem Thema weitergeht und wie die genaue Auslegung schlussendlich ist.
[ironie an]Zu Not muss Flowgrow zum e.V werden und alle 3 Jahre den Namen ändern[/ironie aus]